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Jetzt informieren und spenden

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Sie wollen etwas Gutes tun? Dann spenden Sie doch an eine unserer Stiftungen unter dem Dach der Stiftergemeinschaft.

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Spendenquittungen werden bei Spendenbeträgen über 300 Euro ausgestellt. Für alle Spenden bis einschließlich 300 Euro reicht der Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

Herzlich Willkommen

Mit der Wings of Help Stiftung stellen wir uns als humanitäre Hilfsorganisation im Spendenbereich mit einer gemeinnützigen Institution solide, seriös und transparent auf.

Mit der gemeinnützigen Wings of Help Stiftung schaffen wir – neben dem Fundament als eingetragenem Verein – eine zusätzliche Möglichkeit, finanzielle Zuwendungen noch gezielter einsetzen zu können.

Kontakt

Stiftung Wings of Help

Rolf Geyer
Cargo City Süd, Gebäude 501c
60549 Frankfurt - Flughafen
r.geyer@wingsofhelp.com
069 69027907

Angelika Franke
Cargo City Süd, Gebäude 501c
60549 Frankfurt - Flughafen
a.franke@wingsofhelp.com
069 69030475

Was sind die Tätigkeitsschwerpunkte der Stiftung?

Gezielte, individuelle humanitäre Hilfen bei Katastrophen, verursacht durch Natur oder Menschen. Zum Transport von Hilfsgütern nutzt Luftfahrt ohne Grenzen / Wings of Help e.V. die weltweiten Verbindungen der Fluggesellschaften. In 17 Jahren wurden so über 6.000 Tonnen an Gütern zu Bedürftigen gebracht. Vor Ort kooperiert Luftfahrt ohne Grenzen / Wings of Help e.V. mit nicht-regierungsamtlichen Organisationen. Neben lebensrettenden Hilfsgütern besteht zudem ein Programm zur Bildung junger Menschen durch den Aufbau von Computerschulen. Diese gibt es heute in nahezu zehn Ländern.

In einem Satz: Was sind die besonderen Stärken der Stiftung?

Absolute Transparenz unserer Arbeit mit einer exakten Dokumentation, was mit den Spenden geschieht - wir sind Mitglied des Deutschen Spendenrats, der uns entsprechend zertifiziert hat.  

Stiftungsprojekte

Die Stiftung dient einzelnen ad-hoc-Projekten ebenso wie Hilfseinsätze, die eine zeitlich längere Planung und Durchführung erfordern.

Spendenquittungen werden bei Spendenbeträgen über 300 Euro ausgestellt. Für alle Spenden bis einschließlich 300 Euro reicht der Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

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