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Ihre Vorteile

Ihre Vermögensverwaltung – auf Ihre Wünsche zugeschnitten und so individuell wie das Leben

Mit einer Vermögensverwaltung überlassen Sie Profis Ihre Wertpapieranlagen und können sich entspannt zurücklehnen. Überzeugen Sie sich selbst.

Persönlich und digital

Gemeinsam entwickeln wir Ihre passende Anlagestrategie für Ihr Vermögen. Außerdem haben Sie jederzeit Online-Zugriff auf Ihre Vermögensverwaltung.

Individuell

Sie wählen Ihr Anlageprofil, dass zu Ihnen passt ob in der klassischen oder in der nachhaltigen Ausrichtung. Sie entscheiden.

Zukunftstrends

Sie entscheiden – investieren Sie in unterschiedliche Anlagesegmenten wie z.B.  Gesundheits- und Technologie-Innovationen.

Ihre Möglichkeiten

Nehmen Sie jetzt Ihre Vermögensverwaltung in die Hand

Entscheiden Sie selbst und wählen Ihre persönliche Vermögensverwaltung, die zu Ihnen und Ihren Anlagezielen passt.

Frau und Mann sitzen in einer Beratungssituation vor einem Bildschirm und haben gute Lane

SmartVermögen

  • Bereits ab 25 Euro monatlich oder 500 Euro einmalig
  • Klassisch oder nachhaltigkeitsorientiert anlegen
Paar liegt bei nacht au einer Wiese unter Baumen und einem fiktiven Sternenbild im Hintergrund

Deka-Connect+

  • Ab 15.000€ einmalig oder 10.000€ einmalig plus einem FondsSparplan
  • Bis zu drei Zukunftsthemen auswählen, sowie auf Wunsch mit nachhaltiger Ausrichtung
Neugierig geworden?

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei Ihrem Berater 

Unsere Prämienaktion

Vermögensverwaltung abschließen und Prämie*/** erhalten

Paar zusammen im Garten, Sie auf der Hängmatte liegend und der Partner in der Hocke neben der Hängematte mit einer Kaffeetasse in der Hand
  • Aktionszeitraum: 17. März bis 30. April 2025
  • Bis zu 125 € Prämie beim Abschluss der ersten Vermögensverwaltung
  • Jetzt Termin vereinbaren und Vermögensverwaltung in der Filiale eröffnen
SmartVermögen eröffnen mit einer Einmalanlage von mindestens 15.000 Euro 100 Euro Prämie
SmartVermögen eröffnen mit einem FondsSparplan von mindestens 25 Euro 25 Euro Prämie
SmartVermögen eröffnen mit einer Einmalanlage von mindestens 15.000 Euro und einem FondsSparplan von mindestens 25 Euro 125 Euro Prämie
Deka-Connect+ eröffnen mit einer Einmalanlage von mindestens 15.000 Euro 100 Euro Prämie
Deka-Connect+ eröffnen mit einer Einmalanlage von mindestens 15.000 Euro und einem FondsSparplan von mindestens 100 Euro 125 Euro Prämie
Teilnahmebedingungen SmartVermögen
  • Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Prämienaktion für SmartVermögen Neukunden der Taunussparkasse.
  • Jede(r) Teilnehmer(in), der/die im unten genannten Aktionszeitraum ein SmartVermögen Depot eröffnet hat und die Voraussetzungen für den Erhalt der Prämie erfüllt, nimmt automatisch an der Prämienaktion im jeweiligen Aktionszeitraum teil.
  • Die Prämie wird nach Ende der Haltedauer bis zum 30.10.2025 gemäß nachfolgender Prämienstaffel ausgezahlt:
  • Monatlicher Sparplan (unbefristet) ab 25,-€ -  25,-€ Prämie
  • Oder Einmalanlage ab 15.000 € - 100,-€ Prämie
  • Monatlicher Sparplan (unbefristet) ab 25,- EUR UND Einmalanlage ab 15.000,- €  - 125,-€ PrämieAktionszeitraum: 17.03.2025 bis einschließlich 30.04.2025
  • Die Voraussetzungen für den Erhalt der Prämie sind die Folgenden: Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Neukunden der Taunussparkasse, welche erstmalig ein neues SmartVermögen Depot inklusive Sparplan ab 25 € und/oder initialer Einmalanlage ab 15.000 € nach der oben genannten Prämienstaffel eröffnen.
  • Die Depoteröffnung muss im Aktionszeitraum erfolgt sein und das Depot muss mindestens bis zum 30.09.2025, 23:59 Uhr bzw. bis zur Auszahlung der Prämie bestanden haben, ohne dass bis zu diesem Zeitpunkt eine Auszahlung aus dem neuen SmartVermögen Depot vorgenommen oder angewiesen wurde. Sofern ein Sparplan initial eingerichtet wurde, muss auch dieser weiterhin bis zu diesem Zeitpunkt unverändert bestanden haben, ohne dass bis zu diesem Zeitpunkt eine Auszahlung aus dem neu eröffneten SmartVermögen Depot vorgenommen oder angewiesen wurde.
  • Die Depoteröffnung muss bis 30.04.2025, 23:59 Uhr mindestens mit der Eingabe einer mTan bestätigt worden sein.
  • Die vollständige Depoteröffnung inkl. Legitimation muss bis spätestens 30.05.2025, 23:59 Uhr erfolgt sein.
  • Die Gutschrift der Prämie erfolgt automatisch bis zum 30.10.2024 einmalig und ausschließlich pro Teilnehmer bzw. Teilnehmerin auf das älteste, im Aktionszeitraum eröffnete SmartVermögen Depot, das die Teilnahmebedingungen erfüllt und wird automatisch gemäß der gewählten Anlagestrategie investiert.
  • Die Prämie ist nicht übertragbar und kann nicht in bar ausgezahlt werden.
  • Mehrfachteilnahmen und Mehrfachprämien sind ausgeschlossen. Pro Teilnehmerin oder Teilnehmer ist die Auszahlung von nur einer Prämie möglich. Dies gilt auch und vor allem bei Eröffnung mehrerer SmartVermögen Depots im Aktionszeitraum. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
  • Die Aktion ist limitiert und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen durch die Taunussparkasse beendet werden bzw. nach Ausschöpfung vom Kontingent erfolgt keine Prämienzahlung.
  • Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist für die Richtigkeit der persönlichen Angaben, die für die Teilnahme an der Prämienaktion relevant sind (insbesondere ihrer/seiner Kontaktdaten), selbst verantwortlich.
  • Die Prämie wird mit der Zahlung in voller Höhe versteuert (Möglichkeit zur Erteilung eines Freistellungsauftrages bzw. Beantragung und Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung).
  • Die mit der Prämie erworbenen Anteile unterliegen grundsätzlich keinen weiteren steuerlichen Besonderheiten. Bei Ertragsgutschrift und Verfügungen kommen die üblichen steuerlichen Regelungen zur Anwendung. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein. (Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: 01.03.2025).
  • Die bevestor GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, Störungen der technischen Anlagen oder der sonstigen technischen Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Computerviren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an der Aktion entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von bevestor (deren Organen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen und Erfüllungsgehilfinnen) vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten herbeigeführt werden. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden durch die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  • Die bevestor GmbH behält sich vor, die Prämienaktion zu jedem Zeitpunkt aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung abzubrechen zu modifizieren oder zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Soweit Übersetzungen dieser Teilnahmebedingungen in einer anderen Sprache angefertigt werden, handelt es sich dabei ausschließlich um unverbindliche Übersetzungen. 
  • Allein diese Teilnahmebedingungen (in deutscher Sprache) sind maßgeblich.
  • Finanzanlagen sind mit Risiken verbunden. Kapitalmarktbedingte Wertschwankungen und daraus resultierende Wertverluste können nicht ausgeschlossen werden. Bitte beachte unsere Risikohinweise unter smartvermoegen.de/risikohinweise.
Teilnahmebedingungen Deka-Connect+
  • Gültig innerhalb des Aktionszeitraumes 17. März 2025 bis 30. April 2025 der Frühlingsaktion nur bei Abschluss des ersten DekaConnect+.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle Kunden der Taunus Sparkasse, welche erstmalig ein neues DekaConnect+ inklusive einer Einmalanlage von mind. 15.000 Euro oder einer Einmalanlage von min. 10.000 Euro und einem unbefristeteten FondsSparplan in Deka-Connect+ mit einer monatlichen Sparrate in Höhe von mind. 100 Euro eröffnen.
  • Neuabschlüsse, denen eine Auflösung eines Fondssparplans im DekaConnect+ vorausgegangen ist, werden nicht prämiert.
  • Neuabschlüsse, denen eine Auflösung eines DekaConnect+ vorausgegangen ist, werden nicht prämiert.
  • Prämienzahlung: ab 15.000 Euro Einmalanlage = 100 Euro Prämie; ab 100 Euro mtl. Sparrate = 25 Euro Prämie.
  • Die Maximalprämie beträgt 125 Euro.
  • Die Zahlung der Prämie für den FondsSparplan erfolgt unter der Voraussetzung, dass die erste Sparrate bis zum 15.05.2025 eingegangen ist.
  • Mehrfachteilnahmen und Mehrfachprämien sind ausgeschlossen. Pro Kunden ist die Auszahlung von nur einer Prämie möglich.
  • Die Gutschrift der Prämie erfolgt automatisch bis zum 30.10.2025 und wird gemäß der gewählten Anlagestrategie investiert. Es erfolgt keine Auszahlung auf dem Girokonto.
  • Die Prämie ist nicht übertragbar und kann nicht in bar ausgezahlt werden.
  • Die zusätzliche Prämie wird mit der Zahlung in voller Höhe steuerpflichtig (Möglichkeit zur Erteilung eines Freistellungsauftrages bzw. Beantragung und Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung.
  • Die mit der zusätzlichen Prämie erworbenen Anteile unterliegen grundsätzlich keinen weiteren steuerlichen Besonderheiten. Bei Ertragsgutschriften und Verfügungen kommen die üblichen steuerlichen Regelungen zur Anwendung, wie sie auch für die Anteile aus den regelmäßigen Einzahlungen gelten.
  • Rechtslage: Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand 01.01.2018. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z.B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
  • Das Angebot erhalten Sie nur in den Geschäftsstellen der Taunus Sparkasse. Das Angebot ist gültig vom 17.04.2025 – 30.04.2025. Die Sparkasse behält sich eine vorzeitige Beendigung des Angebotes vor.
  • Diese Informationen können ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Weitere Informationen zur Aktion und der steuerlichen Behandlung erhalten die Kunden bei Ihrer Taunus Sparkasse.
  • Finanzanlagen sind mit Chancen aber auch Risiken verbunden. Kapitalmarktbedingte Wertschwankungen und daraus resultierende Wertverluste können nicht ausgeschlossen werden.
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