Die Bargeldgrundversorgung für die Bürgerinnen und Bürger im Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis ist flächendeckend sichergestellt.
Die Taunus Sparkasse hat – in enger Anlehnung an die Maßnahmen der Bundesregierung und hessischen Landesregierung – eine Reihe von wichtigen Vorsichtsmaßnahmen beschlossen.
Auch in schwierigen Zeiten stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite. Allerdings müssen auch wir Vorkehrungen treffen, die dem maximalen Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch Ihnen gerecht werden. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen ab sofort und bis auf weiteres Beratungsgespräche nur noch via Telefon, Chat und Video an. Vereinbaren Sie bitte gerne entsprechende Termine. Auch für kleinere Anliegen verweisen wir auf unsere bewährten telefonischen und digitalen Kontakt- und Serviceangebote.
Die Ausbreitung des Coronavirus lässt sich nur mit solidarischen und entschiedenen Maßnahmen verlangsamen. Wie Sie wissen, gelten auch für den Besuch bei uns detaillierte gesetzliche Vorgaben, insbesondere über die Verwendung von Mund-Nasen-Masken. Über diese informieren auch Hinweisschilder zu den Hygiene- Regelungen an den Eingängen unserer Standorte.
Hinweise für Privatkunden
Aus sozialer Verantwortung bitten wir Personen mit Krankheitssymptomen von Filial-Besuchen grundsätzlich abzusehen.
Achtung: Aktuell häufen sich bundesweit Betrugsversuche im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Ihre Taunus Sparkasse wird zu keinem Zeitpunkt Zugangsdaten oder TAN-Nummern bei Ihnen abfragen. Wenn Sie sich unsicher sind, wer mit Ihnen Kontakt aufnimmt, empfehlen wir eine Rücksprache über unsere offiziellen Kommunikationskanäle.
Wir informieren Sie regelmäßig zu Betrugsversuchen über unsere Sicherheitswarnungen.
Wir stellen unverändert die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Geschäftsgebiet mit zentralen Finanzdienstleistungen und Bargeld sicher. Aktuell sind fast alle unsere Standorte geöffnet – die Geldautomaten und SB-Center stehen Ihnen wie gewohnt zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Standorte finden Sie in unserem Filialfinder.
Bargeld gilt nicht als Übertragungsweg. Es gibt keinerlei Belege dafür, dass das Coronavirus durch Banknoten oder Münzen übertragen wird. Die Bundesbank empfiehlt die gleichen Maßnahmen bezüglich der Handhygiene wie bei allen anderen Gegenständen des alltäglichen Gebrauchs.
Darüber hinaus empfehlen wir für tägliche Zahlungsvorgänge das kontaktlose Bezahlen mit der Sparkassen-Card, mit einer Kreditkarte oder mittels Smartphone (Android / Apple).
Kontaktlose Kartenzahlungen sind bis 50,00 EUR in der Regel ohne PIN-Eingabe am Kartenlesegerät möglich. Zahlungen mittels Smartphone werden stets über einen Geräte-Code, Fingerabdruck oder Gesichtserkennung authentifiziert. Eine Berührung der Kartenlesegeräte ist nicht notwendig und die Zahlung damit besonders hygienisch.
Wir senken für Bestandskunden den Basiszins für Dispositionskredite/Überziehungen auf 4,99 %. Dies gilt zunächst befristet bis zum 31.12.2020.
Wenn Sie von der Corona-Krise unmittelbar betroffen sind (Verlust der Beschäftigung, Kurzarbeit), dann steht Ihnen S-Kreditpartner zur Seite. Mehr Informationen finden Sie hier.
Natürlich können Sie für mögliche Tilgungsaussetzungen oder Sonderregelungen auch Kontakt mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater der Taunus Sparkasse aufnehmen.
Das könnte Ihnen helfen
Hilfen für Geschäfts- und Gewerbekunden
Die finanziellen Folgen des CoronaVirus sind inzwischen in vielen Branchen und bei Unternehmen aller Art und Größe angekommen. Ihre Taunus Sparkasse ist auch in dieser schweren Zeit an Ihrer Seite und zuverlässiger Partner für alle Finanzfragen.
Hinweis: EU-Recht begrenzt staatliche Beihilfen!
Das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union begrenzt die Hilfen, die Staaten Unternehmen gewähren dürfen. Für die Corona-Hilfen hat die Bundesrepublik mehrere Ausnahmen genehmigt bekommen. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater, um sich vor Subventionsbetrug zu schützen!
Zuschuss, Förderkredit & Co.
Während der Corona-Krise gibt es unterschiedliche Arten von Unterstützung:
Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind.
Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III (Antragsfrist bis 30.06.2021)
Die umfassende Unterstützung durch die Bundesregierung im Rahmen der Novemberhilfe/Dezemberhilfe hilft stark betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen direkt, indirekt oder mittelbar betroffen sind.
Die Bundesregierung und die Landesregierungen unterstützen mit Sofortmaßnahmen die deutsche Wirtschaft. Die Folgen der Coronakrise für Unternehmen, Selbständige oder Freiberufler sollen so möglichst abgefedert werden. Hilfskredite der KfW können bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden. Dazu wurden bestehende KfW-Programme wegen der Corona-Pandemie erweitert und mit dem KfW-Schnellkredit ein neues Instrument geschaffen.
Die Sonderprogramme der KfW - einschließlich des KfW-Schnellkredits - wurden vorerst bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Für Unternehmen, |
KfW-Unternehmerkredit – (037/047) | Weitere Informationen |
Für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind: |
ERP-Gründerkredit – Universell (075/076) | Weitere Informationen |
Für alle Unternehmen: | KfW-Schnellkredit – 2020 (078) | Weitere Informationen |
Hinweis
Ihr Unternehmen ist eine juristische Person? Dann nutzen Sie bitte die Anträge zu den KfW-Sonderprogrammen im Reiter für Firmenkunden
Wir stellen unverändert die Versorgung unserer gewerbetreibende Kunden in unserem Geschäftsgebiet mit zentralen Finanzdienstleistungen und Bargeld sicher. Aktuell sind fast alle unsere Standorte geöffnet – die Geldautomaten und SB-Center stehen Ihnen wie gewohnt zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Standorte finden Sie in unserem Filialfinder.
Bargeld gilt nicht als Übertragungsweg. Es gibt keinerlei Belege dafür, dass das Coronavirus durch Banknoten oder Münzen übertragen wird. Die Bundesbank empfiehlt die gleichen Maßnahmen bezüglich der Handhygiene wie bei allen anderen Gegenständen des alltäglichen Gebrauchs.
Wir empfehlen Ihnen für den Zahlungsverkehr die Nutzung von Kartenterminals. Sollten Sie noch kein Terminal haben oder nicht alle Zahlungsoptionen nutzen (z.B. kontaktloses Bezahlen mittels Kreditkarte oder Smartphone), wenden Sie sich an Ihr Gewerbekundencenter.
Das könnte helfen
Hilfen für Firmenkunden
Die finanziellen Folgen des CoronaVirus sind inzwischen in vielen Branchen und bei Unternehmen aller Art und Größe angekommen. Ihre Taunus Sparkasse ist auch in dieser schweren Zeit an Ihrer Seite und zuverlässiger Partner für alle Finanzfragen.
Hinweis: EU-Recht begrenzt staatliche Beihilfen!
Das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union begrenzt die Hilfen, die Staaten Unternehmen gewähren dürfen. Für die Corona-Hilfen hat die Bundesrepublik mehrere Ausnahmen genehmigt bekommen. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater, um sich vor Subventionsbetrug zu schützen!
Zuschuss, Förderkredit & Co.
Während der Corona-Krise gibt es unterschiedliche Arten von Unterstützung:
Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind.
Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III (Antragsfrist bis 30.06.2021)
Die umfassende Unterstützung durch die Bundesregierung im Rahmen der Novemberhilfe/Dezemberhilfe hilft stark betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen direkt, indirekt oder mittelbar betroffen sind.
Die Bundesregierung und die Landesregierungen unterstützen mit Sofortmaßnahmen die deutsche Wirtschaft. Die Folgen der Coronakrise für Unternehmen, Selbständige oder Freiberufler sollen so möglichst abgefedert werden. Hilfskredite der KfW können bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden. Dazu wurden bestehende KfW-Programme wegen der Corona-Pandemie erweitert und mit dem KfW-Schnellkredit ein neues Instrument geschaffen.
Die Sonderprogramme der KfW - einschließlich des KfW-Schnellkredits - wurden vorerst bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Für Unternehmen, |
KfW-Unternehmerkredit – (037/047) | Weitere Informationen |
Für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind: |
ERP-Gründerkredit – Universell (075/076) | Weitere Informationen |
Für alle Unternehmen: | KfW-Schnellkredit – 2020 (078) | Weitere Informationen |
Allgemeine Hinweise
Die Sparkassen in Deutschland stellen die kreditwirtschaftliche Infrastruktur und Bargeldversorgung sicher. Die
Unsicherheit der deutschen Bevölkerung wächst. Der Mittelstand steht vor großen Herausforderungen. Gerade in dieser Zeit stärken die Sparkassen jetzt Unternehmen, Sebstständige und Privatkunden - damit alle gut durch diese schwierige Zeit kommen.
Weiterführende Links zum Coronavirus