Teilnahmebedingungen für die Aktion „School’s Out 2021“
I. Veranstalter:
„School’s Out 2021“ ist eine Aktion der Taunus Sparkasse,
Ludwig-Erhard-Anlage 6 + 7,
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
(nachfolgend Taunus Sparkasse genannt).
Die Taunus Sparkasse unterstützt jede teilnehmende Schule mit einmalig 500 Euro pro Klassen- oder Jahrgangskonto.
II. Teilnahmevoraussetzungen
1) Teilnahmeberechtigte
An der Aktion „School’s Out 2021" können alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der im Geschäftsgebiet* der Taunus Sparkasse ansässigen Schulen teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ein Klassen- oder Jahrgangskonto haben.
* Geschäftsgebiet der Taunus Sparkasse:
Bad Homburg, Bad Soden, Eppstein, Eschborn, Flörsheim, Friedrichsdorf, Grävenwiesbach, Hattersheim, Hochheim, Hofheim, Kelkheim, Königstein, Kriftel, Kronberg, Liederbach, Neu-Anspach, Oberursel, Schmitten, Schwalbach, Steinbach, Sulzbach, Usingen, Wehrheim, Weilrod, Frankfurt-Höchst und die dazugehörigen Stadtteile.
2) Teilnahme
Alle teilnehmenden Abschlussjahrgänge werden von der Taunus Sparkasse angeschrieben.
3) Rechte Dritter / Urheberrecht
Mit dem Hochladen des Videos bestätigt der Teilnehmer, dass Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Recht am eigenen Bild, Markenrechte) nicht verletzt sind. Die Videos dürfen nicht die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Beispiel Musik: In einem Video dürfen nur Musikinhalte genutzt werden, die frei von Rechten Dritter sind bzw. denen der jeweilige Rechteinhaber vorher ausdrücklich zugestimmt hat.
Der Teilnehmer stellt die Taunus Sparkasse von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen, einschließlich Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung frei. Die Taunus Sparkasse unterrichtet den Teilnehmer im Falle einer etwaigen Inanspruchnahme. Der Teilnehmer unterrichtet die Taunus Sparkasse unverzüglich, sobald ihm nach dem Hochladen des Videos bekannt wird, dass Dritte Rechte an dem eingereichten Werken geltend machen. Die hier geregelten Verpflichtungen gelten ausdrücklich auch nach dem Ende des Wettbewerbs fort.
Ein Video darf keine Darstellungen enthalten, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen oder in sonstiger Weise die berechtigen Interessen der Taunus Sparkasse beeinträchtigen. So darf das Video insbesondere nicht bedrohend, beleidigend, missbräuchlich, rassistisch, gewaltverherrlichend, verleumderisch, belästigend, anstößig, obszön, pornographisch oder in sonstiger Weise jugendgefährdend sein.
4) Weitere Bedingungen für die Teilnahme
Sofern Teilnehmer gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder nachweislich unwahre Angaben machen, können von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen werden. Ferner behält sich die Taunus Sparkasse vor, die Aktion zu beenden.
III. Datenschutz
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland sowie der DS-GVO. Daten werden nur bei Instagram verarbeitet und in der Taunus Sparkasse nicht zusätzlich gespeichert oder an Dritte weitergegeben. Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Überweisung genutzt.
IV. Schlussbestimmungen
Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Facebook und wird in keiner Weise von Instagram oder Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.