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Todesfall

Erste Schritte zur Regelung von finanziellen Angelegenheiten.

Todesfall

Erste Schritte zur Regelung von finanziellen Angelegenheiten.

  • Bekanntgabe
  • Ratgeber
  • Häufige Fragen
Allgemein

Formalitäten nach einem Todesfall

Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein gravierender Einschnitt in unserem Leben. Zusätzlich zu der emotionalen Belastung werden Sie als Betroffener in den darauffolgenden Tagen mit einer Vielzahl an Formalitäten und organisatorischen Aufgaben konfrontiert. Wir stehen in solchen Fällen als Taunus Sparkasse an Ihrer Seite.

Um Ihnen die Klärung der Angelegenheiten, welche die Taunus Sparkasse betreffen, zu erleichtern, haben wir Ihnen eine Checkliste, eine umfängliche FAQ-Liste, sonstige nützliche Informationen und alle erforderlichen Anträge zusammengestellt. Wir bitten Sie die Unterlagen im Original vorzulegen.

Erben und Vererben

Informationen und Erläuterungen zum Erbrecht auf der Webseite des Bundesministerium der Justiz. 

Ratgeber "Erben und Vererben"

Das Wichtigste über Erbschaft und Testament in einem Ratgeber zusammengestellt, können Sie im Sparkassen-Shop des Deutschen Sparkassenverlags bestellen.

Sie können die Unterlagen direkt in einer unserer Filialen abgeben oder mit uns Kontakt aufnehmen. 

Checkliste

Checkliste - das gute Gefühl an Alles gedacht zu haben

Mit dieser Checkliste machen Sie es Ihrer Familie einfach, Dokumente zu finden und Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Alle Finanzfragen besprechen wir gerne mit Ihnen.

Das muss ich notieren:

  • Wo sich mein Testament befindet
  • Wo ich Dokumente wie Geburtsurkunde, Ausweis usw. hinterlegt habe
  • Wo ich die Steuerunterlagen aufbewahre
  • Wer welche Vollmachten besitzt
  • Welche Versicherungen zu benachrichtigen sind
  • Nummer und Verwahrort der Sterbeversicherung
  • Wo ich meinen Bestattungsvertrag aufbewahre

 

Bestehende Verträge und Accounts auflisten:

  • Welche Abonnements gekündigt werden müssen
  • Welche Versicherungen gekündigt werden müssen
  • Versicherungen, die weitergeführt und umgeschrieben werden sollen
  • Welche Mietverträge bestehen
  • Welche Mitgliedschaften habe ichOnline-Konten & Accounts, die zu löschen sind

 

Liste bestehender Konten:

  • Liste aller Bankkonten
  • Wo mein Sparbuch liegt
  • Liste bestehender Daueraufträge
  • Liste bestehender Lastschriften
  • Liste bestehender Kontovollmachten
  • Wo eine Vermögensaufstellung hinterlegt ist

 

Eingegangene Verpflichtungen darlegen:

  • Weiterzuführende Zahlungen auflisten
  • Wer noch Ansprüche an mich hat
  • Welche Bürgschaften ich übernommen habe

 

Persönliche Wünsche notieren:

  • Wie ich mir meine Beerdigung vorstelle (Musik, Form, Ansprache)

Sie können die Unterlagen direkt in einer unserer Filialen abgeben oder mit uns Kontakt aufnehmen. 

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Thema Erbabwicklung

Wohin soll ich die Unterlagen schicken?

Bitte kontaktieren Sie bei Themen rund um die Nachlassabwicklung Ihren jeweiligen Kunden- bzw. Vermögensberater.

Wie erreichen Sie Ansprechpartner rund um das Thema Erbabwicklung?

Für Beratungen steht Ihnen selbstverständlich Ihr Kundenberater für alles rund um die Erbabwicklung, aber auch für alle anderen Finanzangelegenheiten, zur Verfügung. Wunschtermin vereinbaren

Welche Unterlagen werden zur Nachlassabwicklung benötigt?

Dies hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Je nachdem welche Arten von Konten der Verstorbene bei uns im Haus hatte und welche Vorkehrungen zu Lebzeiten bereits getroffen wurden, kann auf die Vorlage von Unterlagen ggf. verzichtet werden.

Im Normalfall sind Erbnachweise (bspw. Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll) im Original einzureichen. Wir raten Ihnen hier, die Unterlagen vorab zur Prüfung an Ihren Berater zu senden. Dann bewerten wir die eingereichten Unterlagen und bereiten die notwendigen Formalitäten entsprechend vor.

Im Nachgang müssen sich dann alle Erben legitimieren (gerne per Videolegitimation) den Auftrag der Nachlassabwicklung unterschreiben und die Erbnachweise müssten nochmal im Original vorgelegt werden. 

Wie kann ich einen Auftrag für eine Nachlassabwicklung stellen?

Bitte kontaktieren Sie Ihren jeweiligen Kunden- bzw. Vermögensberater.

Was mache ich, wenn einer der Erben weiter weg wohnt?

Grundsätzlich ist die Prüfung der Legitimation in all unseren Geschäftsstellen möglich. Alternativ bieten wir jedoch auch weitere
Legitimationsverfahren wie das Post-Ident Verfahren oder die Videolegitimation an.

Nach Eingang der Unterlagen bereiten wir Ihnen gerne eine Erbschaftsvollmacht vor.

Wer kann die Bestätigung einer Kopie (z.B. für Ausweise, Sterbeurkunden oder Erbschaftsvollmachten) vornehmen?

Inland: Banken/Sparkassen, Amtsgericht/Nachlassgericht, Gemeinden, Ortsgerichte und Notare

Ausland: Botschaften/Konsulate

Alternative für Ausweise: Videolegitimation 

Was gibt es zu beachten, wenn der Erbe einen Bezug zum Ausland (Wohnsitz/Nationalität) hat?

In diesen Fällen ist unter Umständen zusätzlich eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese stellt das zuständige Finanzamt der Erbschafts- und Schenkungssteuerstelle aus. Gerne prüfen wir Ihren Fall und beauftragen die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sie. Sollte die Beauftragung gewünscht sein, dann teilen Sie dies Ihrem Berater mit.

Was führt am häufigsten zu Verzögerungen bei der Nachlassbearbeitung?

Das Einreichen von Unterlagen per E-Mail, Fax, unleserliche Dokumente, sowie nicht bestätigte Kopien. Auch bei gewissen Depots und Geldanlagen kann es bei Überträgen oder Verkäufen aufgrund der unterschiedlicher Haltedauer zu Verzögerungen kommen. Um eine erfolgreiche Bearbeitung sicherzustellen, müssen wir Sie bitten, alle Dokumente im Original zu gegebener Zeit einzureichen.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise bei der Erfassung der verschiedenen Aufträge. Geben Sie uns hierbei immer eine
Möglichkeit Nachfragen direkt zu klären (Angabe einer Rufnummer oder E-Mailadresse). Dann können wir eventuelle Unklarheiten in der Regel schnell klären.

Was ist ein Erbnachweis und wer stellt diesen aus?

Zu den Erbnachweisen zählen u.a. der Erbschein, das Testament mit Eröffnungsprotokoll oder der Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll. Diese werden vom Amtsgericht/Nachlassgericht ausgestellt. Wichtiger Hinweis: Wird im Privatbesitz ein Testament des Verstorbenen gefunden, so  muss dieses dem Amtsgericht/Nachlassgericht vorgelegt werden.

Warum müssen die Unterlagen im Original eingereicht werden?

Die Unterlagen genießen nur in dieser Form (Original) den öffentlichen Glauben. 

Wer enthält Auskünfte über Konten bzw. Guthaben?

Auskünfte über Konten erhält lediglich der Konto- / Mitkontoinhaber oder eine von ihm bevollmächtigte Person. In Nachlassangelegenheiten sind des Weiteren Erben, die sich mit den oben genannten Unterlagen legitimiert haben, auskunftsberechtigt. Sollte uns die Erblegitimation vorliegen, können wir selbstverständlich die gewünschten Auskünfte erteilen. Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte sind nicht auskunftsberechtigt (siehe unten).

Wer erhält bei Testamentsvollstreckung Auskünfte?

Ist eine Testamentsvollstreckung angeordnet, erhält grundsätzlich nur der Testamentsvollstrecker Auskünfte. Als Erbe müssen wir Sie für offene Fragen an diesen verweisen.

Haben Vermächtnisnehmer/Pflichtteilsberechtigte ein Auskunftsrecht?

Nein, es besteht kein Auskunftsrecht für Vermächtnisnehmer/Pflichtteilsberechtigte. Die Vermächtnisnehmer müssen sich bei Fragen zur Nachlassabwicklung an die Erben wenden.

Haben Vermächtnisnehmer/Pflichtteilsberechtigte ein Verfügungsrecht?

Nein, es besteht kein Verfügungsrecht für Vermächtnisnehmer/Pflichtteilsberechtigte.

Welche Rechte hat ein Kontobevollmächtigter im Erbfall?

In der Regel gelten erteilte Vollmachten über den Tod hinaus. D.h. eine Kontoverfügung durch den Bevollmächtigten bleibt weiterhin gültig und der Bevollmächtigte kann weiter alle Angelegenheiten erledigen. Diese Vollmacht gilt solange sie nicht von einem der Erben widerrufen wird.

Können die Beerdigungskosten über das Nachlasskonto abgerechnet werden?

Die Beerdigungskosten können grundsätzlich nur vom Nachlasskonto bezahlt werden, wenn eine Verfügungsberechtigung am Konto oder Vorsorgevollmacht bei uns im Haus vorliegt. Wird allerdings ein Erbnachweis (Erbschein oder eröffnetes Testament plus persönlicher Legitimation), incl. der Rechnung vorgelegt, können die Kosten durch einen Auftrag aller Erben oder mit Verwendung einer Erbschaftsvollmacht, erteilt werden.

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Sie können die Unterlagen direkt in einer unserer Filialen abgeben oder mit uns Kontakt aufnehmen. 

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