Formalitäten nach einem Todesfall
Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein gravierender Einschnitt in unserem Leben. Zusätzlich zu der emotionalen Belastung werden Sie als Betroffener in den darauffolgenden Tagen mit einer Vielzahl an Formalitäten und organisatorischen Aufgaben konfrontiert. Wir stehen in solchen Fällen als Taunus Sparkasse an Ihrer Seite.
Um Ihnen die Klärung der Angelegenheiten, welche die Taunus Sparkasse betreffen, zu erleichtern, haben wir Ihnen eine Checkliste, eine umfängliche FAQ-Liste, sonstige nützliche Informationen und alle erforderlichen Anträge zusammengestellt. Wir bitten Sie die Unterlagen im Original vorzulegen.
Checkliste - das gute Gefühl an Alles gedacht zu haben
Mit dieser Checkliste machen Sie es Ihrer Familie einfach, Dokumente zu finden und Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Alle Finanzfragen besprechen wir gerne mit Ihnen.
Das muss ich notieren:
Bestehende Verträge und Accounts auflisten:
Liste bestehender Konten:
Eingegangene Verpflichtungen darlegen:
Persönliche Wünsche notieren:
Häufig gestellte Fragen zum Thema Erbabwicklung
Bitte kontaktieren Sie bei Themen rund um die Nachlassabwicklung Ihren jeweiligen Kunden- bzw. Vermögensberater.
Für Beratungen steht Ihnen selbstverständlich Ihr Kundenberater für alles rund um die Erbabwicklung, aber auch für alle anderen Finanzangelegenheiten, zur Verfügung. Wunschtermin vereinbaren
Dies hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Je nachdem welche Arten von Konten der Verstorbene bei uns im Haus hatte und welche Vorkehrungen zu Lebzeiten bereits getroffen wurden, kann auf die Vorlage von Unterlagen ggf. verzichtet werden.
Im Normalfall sind Erbnachweise (bspw. Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll) im Original einzureichen. Wir raten Ihnen hier, die Unterlagen vorab zur Prüfung an Ihren Berater zu senden. Dann bewerten wir die eingereichten Unterlagen und bereiten die notwendigen Formalitäten entsprechend vor.
Im Nachgang müssen sich dann alle Erben legitimieren (gerne per Videolegitimation) den Auftrag der Nachlassabwicklung unterschreiben und die Erbnachweise müssten nochmal im Original vorgelegt werden.
Bitte kontaktieren Sie Ihren jeweiligen Kunden- bzw. Vermögensberater.
Grundsätzlich ist die Prüfung der Legitimation in all unseren Geschäftsstellen möglich. Alternativ bieten wir jedoch auch weitere
Legitimationsverfahren wie das Post-Ident Verfahren oder die Videolegitimation an.
Nach Eingang der Unterlagen bereiten wir Ihnen gerne eine Erbschaftsvollmacht vor.
Inland: Banken/Sparkassen, Amtsgericht/Nachlassgericht, Gemeinden, Ortsgerichte und Notare
Ausland: Botschaften/Konsulate
Alternative für Ausweise: Videolegitimation
In diesen Fällen ist unter Umständen zusätzlich eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese stellt das zuständige Finanzamt der Erbschafts- und Schenkungssteuerstelle aus. Gerne prüfen wir Ihren Fall und beauftragen die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sie. Sollte die Beauftragung gewünscht sein, dann teilen Sie dies Ihrem Berater mit.
Das Einreichen von Unterlagen per E-Mail, Fax, unleserliche Dokumente, sowie nicht bestätigte Kopien. Auch bei gewissen Depots und Geldanlagen kann es bei Überträgen oder Verkäufen aufgrund der unterschiedlicher Haltedauer zu Verzögerungen kommen. Um eine erfolgreiche Bearbeitung sicherzustellen, müssen wir Sie bitten, alle Dokumente im Original zu gegebener Zeit einzureichen.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise bei der Erfassung der verschiedenen Aufträge. Geben Sie uns hierbei immer eine
Möglichkeit Nachfragen direkt zu klären (Angabe einer Rufnummer oder E-Mailadresse). Dann können wir eventuelle Unklarheiten in der Regel schnell klären.
Zu den Erbnachweisen zählen u.a. der Erbschein, das Testament mit Eröffnungsprotokoll oder der Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll. Diese werden vom Amtsgericht/Nachlassgericht ausgestellt. Wichtiger Hinweis: Wird im Privatbesitz ein Testament des Verstorbenen gefunden, so muss dieses dem Amtsgericht/Nachlassgericht vorgelegt werden.
Die Unterlagen genießen nur in dieser Form (Original) den öffentlichen Glauben.
Auskünfte über Konten erhält lediglich der Konto- / Mitkontoinhaber oder eine von ihm bevollmächtigte Person. In Nachlassangelegenheiten sind des Weiteren Erben, die sich mit den oben genannten Unterlagen legitimiert haben, auskunftsberechtigt. Sollte uns die Erblegitimation vorliegen, können wir selbstverständlich die gewünschten Auskünfte erteilen. Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte sind nicht auskunftsberechtigt (siehe unten).
Ist eine Testamentsvollstreckung angeordnet, erhält grundsätzlich nur der Testamentsvollstrecker Auskünfte. Als Erbe müssen wir Sie für offene Fragen an diesen verweisen.
Nein, es besteht kein Auskunftsrecht für Vermächtnisnehmer/Pflichtteilsberechtigte. Die Vermächtnisnehmer müssen sich bei Fragen zur Nachlassabwicklung an die Erben wenden.
Nein, es besteht kein Verfügungsrecht für Vermächtnisnehmer/Pflichtteilsberechtigte.
In der Regel gelten erteilte Vollmachten über den Tod hinaus. D.h. eine Kontoverfügung durch den Bevollmächtigten bleibt weiterhin gültig und der Bevollmächtigte kann weiter alle Angelegenheiten erledigen. Diese Vollmacht gilt solange sie nicht von einem der Erben widerrufen wird.
Die Beerdigungskosten können grundsätzlich nur vom Nachlasskonto bezahlt werden, wenn eine Verfügungsberechtigung am Konto oder Vorsorgevollmacht bei uns im Haus vorliegt. Wird allerdings ein Erbnachweis (Erbschein oder eröffnetes Testament plus persönlicher Legitimation), incl. der Rechnung vorgelegt, können die Kosten durch einen Auftrag aller Erben oder mit Verwendung einer Erbschaftsvollmacht, erteilt werden.
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