
Gemeinsam stark im Taunus
Vereine sind stark in unserer Region verwurzelt. Ob Sport, Kultur, Musik, Soziales oder Brauchtum – sie bringen Menschen zusammen, fördern Engagement und machen den Taunus lebens- und liebenswert. Die Taunus Sparkasse steht seit vielen Jahrzehnten an der Seite der Vereine und unterstützt deren wertvolle Arbeit aktiv und verlässlich.
Als regionales Kreditinstitut fördern wir das Vereinsleben mit persönlicher Beratung, finanzieller Unterstützung und speziell auf Vereine zugeschnittenen Lösungen. Unser Ziel ist es, ehrenamtliches Engagement zu stärken und Vereinen den Rücken freizuhalten, damit sie sich ganz auf ihre Aufgaben für die Gemeinschaft konzentrieren können.
Auf dieser Seite finden Vereine alle wichtigen Informationen rund um unsere Förderangebote, Services und Unterstützungsmöglichkeiten. Ergänzt wird das Angebot durch eine übersichtliche FAQ-Sammlung sowie die passenden Antragsformulare – transparent, kompakt und bequem an einem Ort.
Dadurch haben Sie mehr Zeit für Ihr Engagement.
Das passende Konto für Ihren Verein
Ihre Vorteile
Weitere Informationen zu Gebühren und Entgelte finden Sie unter Preise und Hinweise
Starke Unterstützung für Ihr Engagement
Online-Banking Business
Das Online-Banking Business ermöglicht Ihnen mit der Nutzerverwaltung maßgeschneiderte Zugänge für Ihr Online-Banking. Sie stellen Ihr Team zusammen und verwalten die Zugänge Ihrer Mitarbeitenden selbst. Sie können Rechte festlegen und auch Personen außerhalb Ihres Vereins berechtigen.
Absicherung
Die SV Sparkassen-Versicherung bietet Ihnen für die Risikosituation Ihres Vereins eine große Anzahl an Versicherungslösungen. Informieren Sie sich jetzt!
Häufige Fragen - FAQ
Für eine Bearbeitung benötigen wir von Ihnen pro Konto einen Auftrag.
Zusätzlich benötigen wir von Ihnen als eingetragener Verein folgende Unterlagen im Original:
Von einem nicht rechtsfähigen Verein benötigen wir folgende Unterlagen im Original:
Um ein Vereinskonto zu eröffnen, muss der Verein im Vereinsregister eingetragen sein. Für die Kontoeröffnung ist der Vereinsregisterauszug damit unerlässlich. Vor Eintragung in das Vereinsregister kann lediglich ein Konto auf alle Namen der Vorstandsmitglieder, also auf die Privatpersonen eröffnet werden. Zur Eröffnung ist als Legitimationsdokument das Gründungsprotokoll einzureichen.
Die gesetzlichen Bestimmungen für Vereine sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 21 bis 79 geregelt.
Vertretungsberechtigte Personen, welche den Verein nach außen hin in finanziellen Angelegenheiten vertreten und zeichnungsberechtigt sind (z.B. Vorstand oder Kassenwart), sind zur Löschung des Kontos berechtigt.
Die steuerliche Anerkennung des elektronischen Kontoauszuges liegt derzeit noch im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes. Sollten Sie Ihre Kontoauszüge für steuerliche Zwecke benötigen, empfehlen wir, die Akzeptanz des elektronischen Kontoauszuges mit Ihrem Finanzamt zu klären.
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