Gemeinsam engagiert

Gemeinsam stark im Taunus

Vereine sind stark in unserer Region verwurzelt. Ob Sport, Kultur, Musik, Soziales oder Brauchtum – sie bringen Menschen zusammen, fördern Engagement und machen den Taunus lebens- und liebenswert. Die Taunus Sparkasse steht seit vielen Jahrzehnten an der Seite der Vereine und unterstützt deren wertvolle Arbeit aktiv und verlässlich.

Als regionales Kreditinstitut fördern wir das Vereinsleben mit persönlicher Beratung, finanzieller Unterstützung und speziell auf Vereine zugeschnittenen Lösungen. Unser Ziel ist es, ehrenamtliches Engagement zu stärken und Vereinen den Rücken freizuhalten, damit sie sich ganz auf ihre Aufgaben für die Gemeinschaft konzentrieren können.

Auf dieser Seite finden Vereine alle wichtigen Informationen rund um unsere Förderangebote, Services und Unterstützungsmöglichkeiten. Ergänzt wird das Angebot durch eine übersichtliche FAQ-Sammlung sowie die passenden Antragsformulare – transparent, kompakt und bequem an einem Ort.

Dadurch haben Sie mehr Zeit für Ihr Engagement. 

Am besten persönlich

Informieren Sie sich über das Vereinskonto Ihrer Taunus Sparkasse. Nehmen Sie sich Zeit für eine ganzheitliche Beratung. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.

Vereinskonto

Das passende Konto für Ihren Verein

Ihre Vorteile

  • Ohne monatlichen Grundpreis
  • Modernes Online-Banking
  • Professionelle und umfassende Betreuung durch unser Business-Center
  • Service zum Zahlungsverkehr und Bargeldgeschäften in allen Filialen

Weitere Informationen zu Gebühren und Entgelte finden Sie unter Preise und Hinweise

Starke Unterstützung für Ihr Engagement

Online-Banking Business

Das Online-Banking Business ermöglicht Ihnen mit der Nutzerverwaltung maßgeschneiderte Zugänge für Ihr Online-Banking. Sie stellen Ihr Team zusammen und verwalten die Zugänge Ihrer Mitarbeitenden selbst. Sie können Rechte festlegen und auch Personen außerhalb Ihres Vereins berechtigen.

Absicherung

Die SV Sparkassen-Versicherung bietet Ihnen für die Risiko­­situation Ihres Vereins eine große Anzahl an Versicherungs­­lösungen. Informieren Sie sich jetzt!

Häufige Fragen - FAQ

Wichtige Unterlagen für die Kontoeröffnung

Für eine Bearbeitung benötigen wir von Ihnen pro Konto einen Auftrag.

Zusätzlich benötigen wir von Ihnen als eingetragener Verein folgende Unterlagen im Original:

  • VereinsregisterauszugTransparenzregisterauszug
  • SatzungProtokoll der letzten Mitgliederversammlung
  • Geschäftsordnung
  • Personalausweis oder Reisepass der Vertreter/Vorstandsmitglieder und aller verfügungsberechtigten Personen

 

Von einem nicht rechtsfähigen Verein benötigen wir folgende Unterlagen im Original:

  • Satzung/Statuten mit Beschreibung des von den Mitgliedern gemeinsam verfolgten Ziels
  • Protokoll der letzten Mitgliederversammlungaktuelles Wahlprotokoll
  • Personalausweis oder Reisepass der Vertreter/Vorstandsmitglieder und aller verfügungsberechtigten Personen
Kontoeröffnung ohne Eintragung im Vereinsregister

Um ein Vereinskonto zu eröffnen, muss der Verein im Vereinsregister eingetragen sein. Für die Kontoeröffnung ist der Vereinsregisterauszug damit unerlässlich. Vor Eintragung in das Vereinsregister kann lediglich ein Konto auf alle Namen der Vorstandsmitglieder, also auf die Privatpersonen eröffnet werden. Zur Eröffnung ist als Legitimationsdokument das Gründungsprotokoll einzureichen.

Wo finde ich gesetzliche Regelungen zu Vereinen?

Die gesetzlichen Bestimmungen für Vereine sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 21 bis 79 geregelt.

Das Vereinskonto soll gelöscht werden. Was ist zu tun?

Vertretungsberechtigte Personen, welche den Verein nach außen hin in finanziellen Angelegenheiten vertreten und zeichnungsberechtigt sind (z.B. Vorstand oder Kassenwart), sind zur Löschung des Kontos berechtigt.

Erkennt das Finanzamt den elektronischen Kontoauszug in Form einer PDF-Datei an

Die steuerliche Anerkennung des elektronischen Kontoauszuges liegt derzeit noch im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes. Sollten Sie Ihre Kontoauszüge für steuerliche Zwecke benötigen, empfehlen wir, die Akzeptanz des elektronischen Kontoauszuges mit Ihrem Finanzamt zu klären.

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