Gewerbliche Mietkautionsbürgschaft
Anders als im privaten Bereich ist die Höhe der Mietkaution im gewerblichen Bereich nicht gesetzlich geregelt und kann die Liquidität einer Firma stark belasten. Mit der Kautionsbürgschaft von kautionsfrei.de müssen Sie keine hohen Geldsummen mehr beim Vermieter hinterlegen. Stattdessen können Sie das Geld für die Mietkaution behalten. Ihr Vermieter ist zu 100 % abgesichert. Ihre Firma genießt die neue finanzielle Freiheit und kann sich auf das Wesentliche konzentrieren.
Als Mieter bekommen Sie eine Mietbürgschaft und übergeben die Urkunde Ihrem Vermieter anstelle einer herkömmlichen Kaution.
In Zusammenarbeit mit unserem Partner kautionsfrei.de bieten wir Ihnen den Online-Abschluss einer Mietbürgschaft an.
Sie als Mieter bezahlen dafür einen Jahresbeitrag an die R+V Versicherung abhängig von der Kautionshöhe. Für den Vermieter ist die Abwicklung der Mietbürgschaft über kautionsfrei.de kostenfrei. Die R+V Versicherung verbürgt sich gegenüber Ihrem Vermieter für Ihre Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, also für die Zahlung des vereinbarten Bürgschaftsbetrags.
Geld zurück-Garantie
Falls Ihr Vermieter die Kautionsbürgschaft nicht akzeptiert, können Sie innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und erhalten Ihr Geld zurück.
Preis
Unternehmen zahlen abhängig von Ihrer Bonität ab 3 % der Kautionssumme jährlich, mindestens aber 150 €.
Mietkaution
Eine weitere Möglichkeit Ihr Mietverhältnis abzusichern.
Zur Absicherung von Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen können, hinterlegt der Mieter einen im Vorfeld festgelegten Betrag – auf einem eigenen Konto oder auf einem Konto des Vermieters.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.