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Stiftung "Kindern ein Leben geben"

Stiftung "Kindern ein Leben geben"

Sie wollen etwas Gutes tun? Dann spenden Sie doch an eine unserer Stiftungen unter dem Dach der Stiftergemeinschaft.  

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Spendenquittungen werden bei Spendenbeträgen über 300 Euro ausgestellt. Für alle Spenden bis einschließlich 300 Euro reicht der Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

Herzlich willkommen

Ausgehend von eigener Kinderlosigkeit fördern die Stifter seit vielen Jahren Organisationen und Einrichtungen, die sich zu Gunsten benachteiligter Kinder einsetzen.

Mit der Stiftergemeinschaft der Taunus Sparkasse wurde ein Weg gefunden, diese Förderung auch über den Tod der Stifter hinaus weiter zu führen und hierbei alljährlich – abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Stiftung – den entsprechenden Organisationen einen Beitrag zukommen zu lassen.

Kontakt

Taunus Sparkasse, Private Banking

Christine Kopplin
Telefon: 06172 270 - 300
E-Mail: c.kopplin@tsk.de

Angela Klug
Telefon: 06172 270 -301
E-Mail: a.klug@tsk.de

Ilksen Dinc
Telefon: 06172 270 - 302
E-Mail: i.dinc@tsk.de

Was sind die Tätigkeitsschwerpunkte der Stiftung?

Die allgemeine Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Situationen, die durch Tod der Eltern, Krankheit, Flucht und Vertreibung, Krieg und Naturkatastrophen mit Hunger und Verlust von Haus und Hof, als Opfer von Verbrechen und Gewalt hervorgerufen werden, ist hierbei primäres Ziel.

In einem Satz: Was sind die besonderen Stärken der Stiftung?

Mit der Stiftung werden Vereine, Organisationen und Institutionen berücksichtigt, die dazu beitragen, dass durch entsprechende Projekte und Initiativen den betroffenen jungen Menschen gezielt und unbürokratisch mittelbar oder unmittelbar die gebotene Hilfe zukommt und ihnen ein angemessenes Leben als Perspektive geboten wird. Dort, wo aus dem Krankheitsbild Hilfe nicht mehr möglich ist, soll ein menschenwürdiger Verlauf und Sterben (Hospiz) die Unterstützung finden.

Stiftungsprojekte

Die allgemeine Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen.

Spendenquittungen werden bei Spendenbeträgen über 300 Euro ausgestellt. Für alle Spenden bis einschließlich 300 Euro reicht der Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

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