Mit dem S-Girokonto Klassik haben Sie die freie Wahl: Entweder Sie erledigen Ihre Finanzgeschäfte in der Geschäftsstelle oder bequem online. Die Sparkassen-Card (Debitkarte) begleitet Sie – ganz gleich, ob Sie Geld abheben oder entspannt shoppen möchten.
Jetzt auch mit Ihrer Sparkassen-Card1, Sparkassen-Kreditkarte oder Sparkassen-Karte Basis1 mobil bezahlen: Fügen Sie einfach Ihre Karte in die Wallet App Ihres Apple-Geräts hinzu, um Apple Pay zu nutzen. Oder laden Sie für Ihr Android™-Smartphone die App „Mobiles Bezahlen“ herunter. Weitere Informationen unter www.sparkasse.de/kontaktloszahlen.
Kontoführung Kein Mindestgeldeingang erforderlich |
2,95 Euro / Monat |
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Deutschlandweite Bargeldauszahlung An rund 23.600 Sparkassen-Geldautomaten aller Sparkassen und Landesbanken |
Kostenfrei |
Buchungsposten für beleglose Buchungen | 0,25 Euro* / Stück |
Überweisungen / Dauerauftragseinrichtung und -änderung Online-Banking | Kostenfrei |
Überweisungen / Dauerauftragseinrichtung und -änderung Selbstbedienungsterminal | 0,25 Euro / Stück |
Überweisungen / Dauerauftragseinrichtung und-änderung mit Beleg | 0,95 Euro / Stück |
Online-Banking mit pushTAN / chipTAN | Kostenfrei |
Kontoauszüge digital im Elektronischen Postfach | Kostenfrei |
Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker | Kostenfrei (5 Auszüge / Monat, danach 0,25 Euro) |
Sparkassen-Card mit Wunsch-PIN | 9,00 Euro / Jahr |
Mastercard Basis (Debitkarte) mit Wunsch-PIN | bis 28 Jahre: 18,00 Euro / Jahr ab 29 Jahre: 36,00 Euro / Jahr |
Sparkassen-Kreditkarte Mastercard Standard mit Wunsch-PIN | 48,00 Euro / Jahr |
Sparkassen-Kreditkarte Mastercard Gold mit Wunsch-PIN | 96,00 Euro / Jahr |
Sollzinssatz für S-Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) | 7,99 % / Jahr |
Sollzinssatz für Überziehungskredit (geduldete Kontoüberziehung) | 7,99 % / Jahr |
Weitere Informationen finden Sie unter Preise und Hinweise und in der Entgeltinformation.
* Entgelt wird nicht erhoben für Tätigkeiten, zu deren Erbringung die Sparkasse bereits gesetztlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder Sie im eigenen Interesse erbringt, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben.